MdB Dr. Angelica Schwall-Düren (erste Reihe links) und MdL Elisabeth Veldhues (rechts dahinter) waren sich mit ihren Gesprächsteilnehmerinnen und –teilnehmern einig in der Kritik am Entwurf des Kinderbildungsgesetzes
Erzieherinnen äußern sich enttäuscht
Alles andere als begeistert äußerten sich in ein- und zweigruppigen Kindertagesstätten tätige Erzieherinnen, die DPWV-Vorsitzender Norbert Klapper zu einem Treffen mit MdB Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) und MdL Elisabeth Veldhues (SPD) sowie Kommunalpolitikern der SPD in den „Laerer Löwenzahn“ eingeladen hatte.
Thema war der im Gesetzgebungsverfahren befindliche Regierungsentwurf eines Kinderbildungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Erzieherinnen schilderten den Tagesablauf in ihren kleinen altersgemischten Gruppen. (Kinder im Alter von unter drei bis zu sechs Jahren). Blieben schon mit dem bisherigen Personalschlüssel manche Wünsche was Betreuung und Bildung anbelange offen, stelle sich die Frage, ob es der Landesregierung mit ihren beabsichtigten Kürzungen genüge, dass sich diese Einrichtungen zu bloßen Verwahranstalten zurück entwickeln.
Gerade für unter dreijährige Kinder, die ein ruhiges Umfeld und individuelle Förderung besonders benötigen, seien kleine Einrichtungen unverzichtbar. Ihr Bestand sei nun gefährdet, zumindest aber könnten die Ziele, die sich die Landesregierung allein im Hinblick auf Betreuung und Bildung selbst gesetzt habe, nicht erreicht werden. Eine Steilvorlage für Dr. Schwall-Düren und Elisabeth Veldhues, die darauf verwiesen, dass der Bund den Ländern zusätzliches Geld auch für die Betreuung in Kindergärten zufließen lasse, während das Land Nordrhein-Westfalen unter anderem bei den kleinen altersgemischten Gruppen Abstriche mache. Neben einer Reihe weiterer Gesichtspunkte sei nicht akzeptabel , dass in den Kommunen je nach deren Kassenlage künftig unterschiedlich hohe Elternbeiträge anfielen.
In einem gemeinsamen Appell an die Mitglieder des nordrhein-westfälischen Landtages haben inzwischen alle Wohlfahrtsverbände gefordert, dem Gesetz nicht zuzustimmen.