Kompromiss: Vieles wurde bewegt – doch es gibt keinen Grund zu jubeln (Stand 28. Februar 2007)

Eine schwere Geburt: Nach über neun Monaten kontroverser Verhandlungen haben sich das NRW-Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration, die kommunalen Spitzenverbände, die Kirchen und die Freie Wohlfahrtspflege am 26. Februar 2007 auf Eckpunkte zur neuen Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder verständigt. Ein Kompromiss – und noch dazu ein hart erkämpfter.

Von der Pro-Kind-Pauschale zum Gruppenpauschal-Modell

Im Mai 2006 legte das Ministerium einen ersten Entwurf zur Novellierung des GTK, des Gesetzes für Tageseinrichtungen für Kinder vor: Das Modell der Pro-Kind-Pauschale. Dieser der Sache nach nicht vertretbare Entwurf hätte für viele Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW das Aus bedeutet. Die modifizierten Modelle der Unternehmensberatung Kienbaum blieben im wesentlichen diesem Ansatz des Ministeriums treu. Das von den kommunalen Spitzenverbänden vorgelegte Gruppenpauschal-Modell wurde erst nach dem Ende der Moderation durch Kienbaum Mitte Januar erstmals ernsthaft diskutiert. Auf dieser Grundlage konnte im Februar 2007 endlich ein Ergebnis erreicht werden: Eine Pro-Kind-Finanzierung auf der Grundlage eines Gruppenpauschal-Modells. Die Kindpauschalen leiten sich ab aus den Personal- und Sachkosten von drei Gruppentypen (Details siehe Kasten). Das Unter- und Überschreiten der Gruppengröße um je ein Kind wirkt sich dabei nicht auf die Höhe der Förderung aus.

Eigenanteile nach Trägern differenziert

Für die Einrichtungen im Paritätischen ganz entscheidend: Im Gegensatz zu den ursprünglichen Plänen des Ministeriums werden die differenzierten Trägeranteile beibehalten. Für Kommunale Träger 21%; Kirchen 12%; sonstige freie Träger (bisher finanzschwache Träger) 9 % und Elterninitiativen 4%.

Mieten spitz abgerechnet

Eine weitere Gefahr für die Elterninitiativen konnte abgewendet werden: Im ersten Entwurf war vorgesehen, Mieten künftig nicht mehr gesondert abzurechnen, sondern sie in die ohnehin knappe Betreuungspauschale einfließen zu lassen. Damit wäre gerade auch den kleinen Einrichtungen (80% aller Elterninitiativen sind Mieter) im wahrsten Sinne des Wortes der Boden unter den Füssen weggezogen worden. In den Eckpunkten wurde nun vereinbart, dass denTrägern die Kaltmiete weiterhin „spitz“ erstattet wird. Sie können aber auch Pauschalen anstreben. Die Kommunen sollen die bestehenden Mietverträge überprüfen und die Träger dahingehend beraten, dass im Einzelfall eine Veränderung insbesondere bei den teuren Mieten vorgenommen werden kann. Für neue Mietverträge werden neue Regelungen entwickelt.

Sonderregelung für eingruppige Einrichtungen

Auch für die 430 eingruppigen Einrichtungen im Paritätischen stand alles auf dem Spiel: Wäre der Finanzierungs-Entwurf des Ministeriums umgesetzt worden, hätten sie kaum überleben können. In den Verhandlungen hat der Paritätische mit aller Kraft eine Sonderregelung für bestehende eingruppige Einrichtungen durchgesetzt. Die anerkennungsfähigen Kosten können sich dadurch wenigstens um einen Pauschalbetrag bis zu 15000 Euro erhöhen, aber nur, falls dies zur Sicherung der Einrichtung erforderlich ist.

Aufgeld für Kinder mit Behinderung

Anders als ursprünglich geplant bleiben Kinder mit Behinderung im Finanzierungssystem. Die Einrichtungen erhalten für jedes Kind mit Behinderungen eine 3,5–fache Pauschale.

Qualitätsfragen nicht befriedigend gelöst

So können etwa die hohen qualitativen Standards der kleinen altersgemischten Gruppe kaum gehalten werden. Und auch bei der Frage der Freistellung von Leitungskräften fehlt eine befriedigende Antwort.

Fazit: Verbesserung ja – aber nicht im Vergleich zum GTK

Auch wenn im Verlauf der Verhandlungen manches erreicht wurde bedeuten die Neuregelungen sicher kein Optimum. Verglichen mit dem Kienbaum-Vorschlag ist eine Kehrtwendung zu verzeichnen. Die Wahlversprechen der Regierung ließen Besseres erhoffen.

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