Freie Wohlfahrtspflege in NRW lehnt Entwurf des KiBiz ab
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW sieht den erzielten Konsens beim Kinderbildungsgesetz (KiBiz) durch die Landesregierung aufgekündigt. Sie appelliert nachdrücklich an den Landtag, dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Die Mitgliederversammlung der Wohlfahrtsverbände, die am 12. Juni in Düsseldorf getagt hat, befürchtet bei unveränderter Übernahme des Gesetzentwurfs Qualitätseinbußen, Arbeitsplatzabbau auf Kosten der Kinder, steigende Elternbeiträge und ungerechte Risiken für Träger und Einrichtungen.
Die Kritik der Verbände konzentriert sich auf vier Punkte:
Die Kommunalisierung der Elternbeiträge führt zu deren weiterer Erhöhung. Die Kommunen sind gezwungen, 19 Prozent der Ausgaben durch Elternbeiträge zu erwirtschaften. Sie dürfen diese auch nicht aus eigenen Mitteln ersetzen. Die finanzielle Mehrbelastung und die Einschränkung der Wahlfreiheit der Eltern wird damit vom Land bewusst in Kauf genommen.
Teil des Konsenses von Ende Februar 2007 war eine auf die Gruppe bezogene Förderung der Kinder und keine „Kopfpauschale“ zur Finanzierung der Einrichtung, die jetzt im KiBiz durchgängig und, entgegen den Absprachen, vorgesehen ist.
Insbesondere die zukunftsgerichteten Angebote wie lange Öffnungszeiten und Betreuung von Kindern unter drei Jahren sollen gedeckelt werden auf eine landesweit vorgeschriebene Quote. Ist der Bedarf höher als vorgesehen, wird dieser entweder nicht erfüllt oder es kommt zu bürokratischen Ausnahmeverfahren. Haben bisher Kommunen schon diese familienfreundlichen Angebote gemacht, ist aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege der Abbau auf die Vorgaben des Gesetzes zu befürchten.
Die Freie Wohlfahrtspflege scheut sich nicht vor Veränderungen. Sie stellt aber fest, dass das neue Gesetz eine Reihe von Wirkungen zeigen wird, deren finanzielle und strukturelle Konsequenzen derzeit nicht abschätzbar sind. Das Land NRW hat nach Auffassung der Verbände als einzigem Partner für sich eine verlässliche Finanzierungssituation zu Lasten der Träger und Kommunen geschaffen. Allein deshalb ist das Land verpflichtet, für eine angemessene Übergangsregelung zu sorgen.
Mit gleichem Wortlaut hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW diese Kritik als Pressemeldung veröffentlicht.