Freie Wohlfahrtspflege in NRW lehnt Entwurf des KiBiz ab Die Freie Wohlfahrtspflege NRW sieht den erzielten Konsens beim Kinderbildungsgesetz (KiBiz) durch die Landesregierung aufgekündigt. Sie befürchtet bei unveränderter Übernahme des Gesetzentwurfs Qualitätseinbußen, Arbeitsplatzabbau auf Kosten der Kinder, steigende Elternbeiträge und ungerechte Risiken für Träger und Einrichtungen.
Analyse Der Regierungsentwurf weist im Vergleich mit dem Referentenentwurf eine Reihe von Veränderungen (im Sinne einer weiteren Annäherung an den Kompromiss zwischen dem MGFFI, den kommunalen Spitzenverbänden und der LAG Freie Wohlfahrtspflege) auf.
Erste Bewertung Das Kinderbildungsgesetz ist mit Sicherheit kein modernes Gesetz. Es ebnet den Weg für eine weitergehende Verschulung des Elementarbereichs. Es gibt ein deutliches Missverhältnis von Zielen und Erwartungen und der tatsächlichen Ausstattung mit Ressourcen. Das Gesetz führt zu einer deutlichen Verlagerung von Planungsrisiken auf die Träger und Kommunen.
Entwurf Am 22.5.2007 wurde im Kabinett der Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern“ (Kinderbildungsgesetz Kibiz) verabschiedet und dem Parlament zugeleitet. Seit dem 25.5.2007 ist der Regierungsentwurf für die Öffentlichkeit zugänglich.