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Wie reformiert man Solidarität, Verantwortung und Gerechtigkeit?

Udo Molsberger, Landesdirektor Landschaftsverband Rheinland (Foto: Gerhards LVR)

Statement von Udo Molsberger,
Landesdirektor Landschaftsverband Rheinland:

Kernaufgabe der Landschaftsverbände sind Hilfen für behinderte und pflegebedürftige Menschen unter verschiedenen Aspekten, wie z. B. Wohnen, Arbeit, gesellschaftliche Integration und Teilhabe etc.. Dabei geht es dem Landschaftsverband darum, die Interessen der Betroffenen effektiv wahrzunehmen, die fachlichen Grundsätze der Arbeit weiterzuentwickeln und dabei die Betroffenen selbst in den Prozess partnerschaftlich einzubeziehen.

Als kommunale Umlageverbände haben die Landschaftsverbände andererseits die Verpflichtung, mit den Steuermitteln wirtschaftlich, sparsam und effektiv umzugehen. In Anbetracht der seit Jahren ständig sich verschlechternden Finanzlage der Kommunen wird es bekanntermaßen immer schwieriger, die notwendigen Hilfen und Leistungen zu finanzieren. Die Kunst der Zukunft wird darin bestehen, finanzielle Zwänge einerseits und fachliche Weiterentwicklung andererseits "unter einen Hut" zu bringen. Bei diesem Prozess können durchaus finanzielle Engpässe fachliche Erneuerungsprozesse in Gang setzten, die auch für Betroffene mehr Selbständigkeit und Lebensqualität ermöglichen. Finanzielle Engpässe und fachliche Weiterentwicklung müssen keine Gegensätze sein; sie können sehr wohl Hand in Hand gehen.

Der Landschaftsverband Rheinland hat während der letzten Landschaftsverbandsperiode eine sehr intensive politische Diskussion in allen Fachausschüssen zu Leitlinien der Integration von Menschen mit Behinderungen geführt. In dieser Diskussion ging es im wesentlichen um das o. g. Spannungsverhältnis und die Antworten darauf. Letztlich sind einvernehmlich und einstimmig Leitlinien zur Integration von Menschen mit Behinderungen beschlossen worden mit dem Titel: "Vorfahrt für Integration".

Wie der Titel schon andeutet geht es darum, behinderte und benachteiligte Menschen nicht auszuschließen von gesellschaftlicher Teilhabe, sondern in einem aktiven Prozess diese Teilnahme zu ermöglichen oder zu sichern. Dabei kommt dem Wunsch der Betroffenen nach möglichst viel Eigenständigkeit, Autonomie und Selbstbestimmung eine wesentliche Bedeutung zu. Wenn wir die von den Betroffenen zu Recht eingeforderte Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ernst nehmen, müssen wir andererseits auch "loslassen können". Dies ist für Betroffene mit Risiko verbunden und verlangt andererseits vom Kostenträger umgekehrt mehr Flexibilität und zum Teil andere Herangehensweisen an Problemlagen.

(Wegen der Einzelheiten wird verwiesen auf die Broschüre des LVR "Vorfahrt für Integration", die über die Pressestelle bezogen werden kann und die auch auf der Internetseite des LVR publiziert ist: www.lvr.de)


Mehr Eigenverantwortung der Betroffenen bedeutet jedoch nicht und darf auch nicht bedeuten die Aufgabe des Prinzips der Solidarität. Nötig sind Netzwerke vor Ort, die alle Beteiligten, sei es Betroffene, Angehörige, Berater etc. unterstützen. Außerdem ist eine solidarische Finanzierung erforderlich, wie z. B. über Beiträge oder Steuern. Solidarität ist aber nicht nur beschränkt auf die Solidarität von Systemen (Versicherungssystem, Steuersystem), sondern sie bedeutet auch die nötige Solidarität unter den Menschen vor Ort.
Selbständiges Wohnen für Behinderte z. B. ist nicht isoliert denkbar, sondern funktioniert nur in Nachbarschaft, Mietgemeinschaft, Sportvereinen, Familie etc.. Hier ist von jedem Einzelnen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger Solidarität verlangt. Wenn diese vorhanden ist, ergibt sich Integration und Teilhabe quasi schon von alleine. Aus der Sicht des Landschaftsverbandes Rheinland kann durchaus positiv gesagt werden, dass es - allen Unkenrufen zu Trotz - ein hohes Maß an Solidaritätspotential in unserer Bevölkerung gibt, was genutzt werden soll und muss.

Notwendig ist dazu jedoch Information und kleinräumige ortsnahe Neztwerkarbeit. Mit diversen Aktionen und Programmen versucht der Landschaftsverband, dies weiter voran zu treiben. Als Beispiel seien aus dem Bereich der "institutionellen Seite" genannt: Finanzierung von Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit geistiger Behinderung, Finanzierung von Sozialpsychiatrischen Zentren.
In diesem Feld sind aber eben auch alle anderen "Institutionen" gefragt, insbesondere die Kommunen, aber auch die Verbände der Wohlfahrtspflege und die Selbsthilfegruppen der Betroffenen.

Bisher ist es den Verbänden und dem Landschaftsverband gemeinsam gelungen, insbesondere die Behindertenhilfe weiterzuentwickeln und dabei die knapper werdenden finanziellen Mittel zu berücksichtigen. Ich hoffe, dass dies auch zukünftig gelingen wird.